Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hycann Health SA, Biopôle, Route de la Corniche 4, 1066 Epalinges
1. Parteien
Die Parteien dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Hycann Health SA ("HH" oder der "Verkäufer") und der Käufer ("Käufer"), dessen Adresse auf dem Bestellformular angegeben ist.
2. Abschluss des Vertrags
Durch die Erteilung eines Auftrags an den Verkäufer akzeptiert der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") als Teil des Vertrags zwischen den Parteien, zusammen mit dem Auftrag des Käufers, wenn dieser ordnungsgemäss schriftlich vom Verkäufer angenommen wurde, auch wenn der Käufer die AGB nicht unterzeichnet hat. Wenn der Verkäufer beschliesst, die Bestellung des Käufers anzunehmen, sendet er dem Käufer eine schriftliche Bestätigung, deren Bedingungen als von den Parteien angenommen gelten. Die angenommene Bestellung und die hierfür geltenden AGB können nur durch ein von einem bevollmächtigten Vertreter beider Parteien unterzeichnetes Schriftstück geändert werden. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung.
3. Zukünftige Leistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Produkten des Verkäufers an den Käufer sowie für alle künftigen Leistungen, Lieferungen oder Angebote, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
4. Preise
Für die Verkaufsprodukte gelten die am Liefertag gültigen Preise in CHF. Die Preise verstehen sich ex-factory, exkl. MwSt. und ohne Transportkosten.
5. Änderungen
Ausser bei vom Verkäufer angenommenen Bestellungen behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Preis und die Verkaufsbedingungen (AGB) für seine Waren jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne Rabatte oder Skonti, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich und unterzeichnet etwas anderes.
6. Elektronischer Weg
Der Käufer stimmt zu, mit dem Verkäufer auf unverschlüsseltem elektronischem Wege zu kommunizieren.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Sofern nicht anders unterzeichnet vereinbart, sind die Rechnungen wie folgt zahlbar:
7.1.1. per Banküberweisung an folgende Adresse:
- Unternehmen: Hycann Health SA
- IBAN: CH30 0900 0000 1650 0417 2
- Bank: PostFinance
- BIC: POFICHBEXXX
7.1.2. Zahlungsbedingungen: 21 Tage net.
7.1.3. Der Verkäufer kann die Vorauszahlung eines Teils oder der gesamten Auftragssumme verlangen.
7.2. Bei Zahlungsverzug hat der Verkäufer das Recht, Mahngebühren zu erheben und
Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent (5%) pro Jahr zu berechnen. Die gelieferten Waren
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers und der Käufer
verpflichtet sich, sie in seinen Beständen als solche zu kennzeichnen.
7.3. Der Käufer erhebt etwaige Einwände gegen die Rechnung spätestens dreissig (30) Tage nach deren Ausstellung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als angenommen.
8. Aufrechnung ist ausgeschlossen
Der Käufer ist nicht berechtigt, seine etwaigen Forderungen gegenüber dem Verkäufer mit Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer zu verrechnen.
9. Lieferung
9.1. Vor der Lieferung stellt der Käufer dem Verkäufer die Dokumente zur Verfügung, die
belegen, dass der Käufer berechtigt ist, eine Apotheke zu betreiben und die Ware zu
besitzen und die entsprechenden magistralen Zubereitungen vorzunehmen. Der Käufer
informiert den Verkäufer unverzüglich schriftlich über jede Änderung dieser
Genehmigungen. Erhält der Verkäufer diese Unterlagen nicht, kann er die Lieferung
verschieben oder den Vertrag mit einer Frist von zehn (10) Tagen schriftlich kündigen.
9.2. Der Verkäufer bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren, die Waren innerhalb des
vereinbarten Lieferzeitraums zu liefern, aber gibt keine Garantie für das Lieferdatum und
die gelieferte Menge bei jeder Lieferung.
9.3. Der Käufer ist berechtigt die Ware, innerhalb eines Zeitraums von fünf (5) Tagen ab Erhalt,
die unversehrt verpackt ist und die er gemäss den geltenden Anforderungen aufbewahrt
hat, gegen Gutschrift des Kaufpreises (ohne Transport- und Bearbeitungsgebühren) an
den Verkäufer zurückzusenden. In diesem Fall informiert der Käufer den Verkäufer vorab
schriftlich und die Parteien vereinbaren die Modalitäten. Der Käufer verspricht in diesem
Fall, dass die Ware unbeschädigt ist und den Bedingungen dieses Artikels entspricht.
9.4. Der Verkäufer bleibt gegebenenfalls alleiniger Eigentümer der für die Lieferung
verwendeten Transportbehälter und sonstigen wiederverwendbaren Verpackungen und
der Käufer gibt diese unverzüglich an den Verkäufer zurück.
10. Force Majeure
10.1. Nicht-Haftung des Verkäufers: Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung einer seiner
Verpflichtungen aus diesen AGB, wenn die Nichterfüllung die Folge eines Hindernisses ist,
das ausserhalb seiner Kontrolle liegt oder das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
nicht vorhersehbar war (im Folgenden "höhere Gewalt"). Dabei kann es sich um Ereignisse
handeln wie z.B.: Krieg, Sabotage, Terrorismus, Aufstand, Unruhen oder andere Akte zivilen
Ungehorsams, Handlungen oder Forderungen von Regierungsbehörden,
Gerichtsbeschlüsse, Streiks, Boykotte, Epidemien, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen,
Stürme, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, Lieferschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, verspätete oder unvollständige Lieferungen, Mangel an Arbeitskräften
oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Einholung von Genehmigungen von Behörden
oder andere Umstände, die ausserhalb des Einflussbereichs der Partei liegen und den
Verkäufer oder seine Lieferanten betreffen. Der Verkäufer verpflichtet sich zu Folgendem:
10.1.1. Den Käufer so früh wie möglich schriftlich über das Eintreten eines Ereignisses höherer
Gewalt zu informieren.
10.1.2. Auf Verlangen des Käufers innerhalb einer angemessenen Frist einen oder mehrere
Belege für die höhere Gewalt beizubringen.
10.1.3. Die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen AGB so bald wie möglich nach
Beendigung der Höheren Gewalt wieder aufzunehmen.
10.2. Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt werden die Termine und Zeiträume für die
Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen AGB von den Parteien einvernehmlich angepasst.
Kommt keine Einigung zustande, werden die Termine und Fristen um einen Zeitraum
verlängert, der der Dauer der Höheren Gewalt entspricht, zuzüglich einer angemessenen
Frist für die Wiederaufnahme der Erfüllung der Verpflichtungen durch die Partei.
10.3. Die Parteien schulden keinen Schadensersatz, wie z. B. Verzugszinsen, für Schäden, die
durch das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt entstanden sind.
10.4. Wenn die Ereignisse höherer Gewalt länger als dreissig (30) Tage andauern oder
vernünftigerweise erwartet werden, kann eine der Parteien die Auflösung des Vertrags
erklären und muss in diesem Fall die andere Partei zehn (10) Tage im Voraus schriftlich
darüber informieren.
11. Falsche Lieferung oder offensichtlicher Mangel
Der Käufer kann eine Reklamation auf Kosten der Hycann Health SA wegen Falschlieferung oder offensichtlicher Mängel einreichen, sofern diese spätestens fünf (5) Tage nach Erhalt der Ware beim Verkäufer eingeht und sofern der Käufer die zu reklamierende Ware gemäss den geltenden Anforderungen aufbewahrt hat.
12. Nicht konforme Ware
12.1. Wenn die gelieferte Ware nicht vertragsgemäss ist, kann der Käufer nach Wahl des
Verkäufers vom Verkäufer verlangen, dass dieser:
12.1.1. Die Vertragswidrigkeit der Ware durch Änderungen auf seine Kosten behebt, ohne dass
dem Käufer dadurch unzumutbare Nachteile entstehen dürfen.
12.1.2. Eine Ersatzware liefert.
12.2. Der Käufer setzt dem Verkäufer eine Frist von mindestens dreissig (30) Tagen, um dieser
Verpflichtung nachzukommen.
12.3. Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung, die Vertragswidrigkeit der Ware innerhalb der
gesetzten Frist zu beheben, nicht nach, hat der Käufer das Recht, durch schriftliche
Mitteilung an den Verkäufer die Auflösung des Kaufvertrags zu erklären, und ein etwaiger
vom Verkäufer zu leistender Schadensersatz für den durch die Vertragswidrigkeit der Ware
erlittenen Verlust wird gemäss den Bestimmungen von Artikel 13 behandelt.
12.4. Der Käufer verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit zu berufen, wenn er dem
Verkäufer die Vertragswidrigkeit nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Zeitpunkt,
zu dem er die Vertragswidrigkeit festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, unter
Angabe der Art der Vertragswidrigkeit anzeigt, wobei der Käufer die Ware so bald wie
möglich nach ihrem Eintreffen am Bestimmungsort untersuchen muss.
12.5. In jedem Fall verfällt das Recht des Käufers, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Waren zu
berufen, wenn er diese Vertragswidrigkeit nicht spätestens innerhalb von fünfundvierzig
(45) Tagen ab dem Datum, an dem ihm die Waren tatsächlich übergeben wurden, anzeigt.
12.6. Ist der Verkäufer der Ansicht, dass die Mitteilung des Käufers über die Vertragswidrigkeit
nicht detailliert genug ist, um über die geeigneten Massnahmen entscheiden zu können,
wie z. B. die Ware selbst zu prüfen, die Ware zu reparieren oder eine Ersatzware zu liefern,
so hat er den Käufer innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Käufers
über die Vertragswidrigkeit schriftlich darüber zu informieren.
13. Haftung des Verkäufers
13.1. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsbruch,
Nichterfüllung von Pflichten bei Vertragsverletzungen und unerlaubter Handlung, unterliegt
den in diesem Artikel 13 festgelegten Beschränkungen. Der Käufer wird in diesem
Zusammenhang keine Ansprüche gegen eine andere Partei als den Verkäufer geltend
machen oder ein Rechtsmittel einlegen, um Schadensersatz zu fordern.
13.2. Der Verkäufer haftet nicht für gewöhnliche Fahrlässigkeit seiner geschäftsführenden
Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, es sei denn,
es liegt eine Verletzung von Vertragspflichten vor. Unter Vertragspflichten sind alle
Pflichten zur rechtzeitigen Lieferung, zur Lieferung der Ware frei von Mängeln und
Sachmängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen,
sowie etwaige Beratungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten zu verstehen, die dem Kunden
die vertragsgemässe Verwendung der gelieferten Ware ermöglichen sollen oder die dem
Schutz von Leib oder Leben der Mitarbeiter des Käufers oder seiner Kunden oder dem
Schutz seines Eigentums vor Sachschäden dienen sollen.
13.3. Soweit der Verkäufer gemäss Artikel 13.2. für Schäden haftet, ist diese Haftung auf
Schäden beschränkt, die der Verkäufer bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer
Vertragsverletzung hätte vorhersehen können oder die bei Anwendung der gebotenen
Sorgfalt hätten vorhergesehen werden können. Schäden, die auf Mängeln der gelieferten
Waren beruhen, sind nur insoweit ersatzfähig, als diese Schäden bei
bestimmungsgemässer Verwendung der gelieferten Waren typischerweise vorhersehbar
sind.
13.4. In jedem Fall darf der vom Verkäufer zu leistende Schadensersatz für den Verlust, den der
Käufer aufgrund der Vertragswidrigkeit der Ware erlitten hat, nicht mehr als hundert
Prozent (100 %) des Preisanteils der Ware mit Vertragswidrigkeit betragen.
13.5. Haftungshöchstgrenzen des Verkäufers: Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in
diesen AGB, der Bestellung und deren Annahme haftet der Verkäufer gegenüber dem
Käufer nicht für Schäden, die hundert Prozent (100 %) des vereinbarten Kaufpreises
übersteigen, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist.
13.6. Soweit anwendbar, gelten die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieser AGB
auch für Mitglieder der Geschäftsleitung, Direktoren, Aktionäre, gesetzliche Vertreter,
Angestellte, Berater und andere Vertreter des Verkäufers.
13.7. Die in diesem Artikel 13 vorgesehenen Beschränkungen gelten nicht für die Haftung des
Verkäufers, die auf vorsätzlichem Verhalten beruht, eine Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit betrifft oder nach zwingendem Recht über die Haftung für
fehlerhafte Produkte besteht.
13.8. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrags, die die Haftung des Verkäufers oder
des Käufers ausschliessen oder beschränken, haften der Verkäufer und der Käufer nicht
für Schäden, die der anderen Partei durch Folgeschäden (wie entgangene Gewinne oder
die Möglichkeit, einen Vertrag abzuschliessen) entstehen, die auf eine Verletzung dieses
Vertrags zurückzuführen sind, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist.
13.9. Ein Haftungsanspruch aufgrund von Lieferung von Waren, die eine Vertragswidrigkeit
aufweisen, kann nach Ablauf von einhundertachtzig (180) Tagen ab dem Zeitpunkt, zu
dem der Käufer die Waren tatsächlich erhalten hat, nicht mehr geltend gemacht werden,
es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung von Leben oder Gesundheit, grobe
Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten.
14. Vertraulichkeit
Der Verkäufer und der Käufer verpflichten sich, keine Informationen über die Vertragsbedingungen, Bestellungen und deren Annahme, Preise, Skizzen, alle diesbezüglichen schriftlichen Unterlagen und andere Geschäftsgeheimnisse, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Ausführung der Bestellung zur Kenntnis gebracht werden, an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen, es sei denn, die entsprechenden Informationen waren bereits zum Abschluss der Bestellung öffentlich einsehbar oder dies geschieht auf Verlangen einer befugten Behörde und unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer vorher schriftlich benachrichtigt wird, damit er, falls er dies wünscht, die Möglichkeit hat, dieses Verlangen anzufechten.
15. Geistiges Eigentum
15.1. Die geistigen Eigentumsrechte an der Ware bleiben alleiniges Eigentum des Verkäufers.
15.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Verkäufer zu identifizieren, seinen Namen oder sein Logo
zu verwenden oder sonstige Informationen über den Verkäufer bereitzustellen, ausser in
folgenden Fällen:
15.2.1. Soweit dies nach anwendbarem Recht erforderlich ist, insbesondere
gegebenenfalls, um ihn gegenüber den zuständigen Behörden als Anbieter zu
benennen.
15.2.2. Mit vorheriger schriftlicher und unterzeichneter Zustimmung des Verkäufers.
16. Bevollmächtigung
Der Verkäufer kann die Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise einem Bevollmächtigten übertragen.
17. Einzelhandel und Grosshandel
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Einzelhandel weiterzuverkaufen, sofern dies in Übereinstimmung mit dem Gesetz geschieht. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware ohne vorherige Absprache mit dem Verkäufer im Grosshandel weiterzuverkaufen oder sie aus der Schweiz zu exportieren.
18. Mitteilungen
Mitteilungen, die im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem auf sie anwendbaren Recht erforderlich sind, werden der Partei, der sie geschuldet sind, schriftlich mitgeteilt. Sie werden entweder:
18.1. Eigenhändig an den Empfänger übergeben.
18.2. Per Einschreiben mit Rückschein versendet.
18.3. Per E-Mail übermittelt (in diesen Fällen muss der Empfang schriftlich bestätigt werden).
19. Dauer
Die in Tagen berechneten Laufzeiten sind in Kalendertagen und nicht in Arbeitstagen angegeben, sofern nicht explizit anders definiert. Eine Fälligkeit, die auf einen Feiertag fällt, wird auf den nächsten Nicht-Feiertag verschoben.
20. Nicht durchsetzbare Bestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB und des Auftrags von einem Gericht oder einer zuständigen Regierungsbehörde für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden:
20.1. Verpflichten sich die Parteien, in gutem Glauben (bona fides) Verhandlungen zu führen,
um die betreffende Bestimmung und/oder ihre Anwendung anzupassen und/oder um sie
so gültig und durchsetzbar zu machen, dass sie dem ursprünglichen Willen der Parteien
eng und praktisch entspricht.
20.2. Die anderen Vertragsbestimmungen werden in keiner Weise beeinträchtigt oder in ihrer
Wirksamkeit geschmälert.
21. Verschiedenes
Der aus diesen AGB und der Bestellung bestehende Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Bestellung dar. Er ersetzt und annulliert alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien zu diesem Thema. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Bestellung haben die ausdrücklichen Bedingungen der Bestellung, die von den AGB abweichen, Vorrang.
22. Anwendbares Recht und Verpflichtungen
Die Parteien verpflichten sich, das anwendbare Recht einzuhalten und die entsprechenden Maßnahmen in Bezug auf Integrität und Transparenz, die Festsetzung des Verkaufspreises und die Gewährung von Vorteilen für Angehörige der Gesundheitsberufe zu ergreifen, und der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer über die Verpflichtungen zu informieren, die für ihn in diesen Bereichen gelten würden.
23. Geltendes Recht
Auf diesen Vertrag findet Schweizer Recht Anwendung und die zuständigen Schweizer Gerichte haben die ausschließliche Gerichtsbarkeit über ihn. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.